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In Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit einsetzbares Beteiligungsverfahren. In regelmäßigen Versammlungen werden aktuelle Fragestellungen diskutiert und schließlich Entscheidungen von allen gemeinsam nach basisdemokratischen Prinzipien gefällt.
Die Beteiligungsmethode "Hausversammlung" findet in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Anwendung. Sie ist eine Beteiligungsform, die von der Mitbestimmung bis zur Selbstverwaltung reichen kann. Sie stellt hohe Ansprüche an alle Beteiligten und erfordert ein hohes Maß an demokratischer Kultur, Gemeinschaftssinn, Selbstvertretungsfähigkeit, Kompromiss- und Aushandlungsfähigkeiten. Sie legt im Idealfall alle Entscheidungsgewalt in die Hände der Betroffenen.
Grundsätzliches:
Garant für das Gelingen der Beteiligungsform "Hausversammlung" sind Konventionen, die für alle verbindlich gelten und in Form von Regeln, Statuten, Geschäftsordnungen o.ä. das Fundament bilden, auf dem gemeinsames Handeln erst möglich wird.
Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen zu...
u.v.a.m.
Diese Regeln bzw. Vereinbarungen sollten immer verhandel- und änderbar sein. Dazu sollten regelmäßige Reflexionsprozesse initiiert werden.
Achtung: Gestaltung, Abläufe, Regeln und konkrete Verfahren usw. müssen der jeweiligen Altersgruppe angepasst sein.
1. Hausversammlungen müssen gründlich vorbereitet werden. Dies beginnt bei der Themensammlung. Dazu eigenen sich beispielsweise "Info-Wände" oder "Wunsch- und Meckerkästen", die an zentralen Stellen aufgehängt werden und für alle zugänglich sind.
In vorbereitenden Sitzungen müssen die Vorschläge ausgewertet und mit den Vorschlagenden und Betroffenen konkretisiert werden. Dazu werden Informationen gesammelt, Rahmenbedingungen geklärt, Lösungsvorschläge entworfen und Entscheidungsalternativen ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Vorbereitungstreffen werden rechtzeitig vor der Hausversammlung öffentlich gemacht, damit alle Beteiligten in der Einrichtung Gelegenheit haben, sich zu informieren und eine Meinung zu bilden.
Aufgabe der Vorbereitungsgruppe ist es schließlich, einen Vorschlag zur Tagesordnung zu machen.
2. Die Hausversammlung wird in der Regel unter einem Vorsitz geführt. Die Rolle und Kompetenz der Leitung ist festgelegt. Ebenso alle weitere Verfahren, wie Themenvorstellung und Diskussion, Antragsstellung, Antragsbegründung, Antragswiderspruch, Formulierung der Entscheidungsalternativen, Reihenfolge der Abstimmung von Entscheidungsalternativen, Entscheidungs- und Abstimmungsverfahren usw. Der Ablauf von Hausversammlungen im einzelnen kann variieren. In der Regel werden nach den formalen Teilen der Tagesordnung die vorbereiteten Themen erläutert und Lösungsvorschläge vor- und zur Diskussion gestellt. Nach erfolgter Diskussion werden die zur Abstimmung stehenden Entscheidungsalternativen formuliert (sie sollten kurz gefasst sein und schriftlich vorliegen). Schließlich erfolgt die Abstimmung nach festgelegten Verfahren.
Gefasste Beschlüsse werden protokolliert und öffentlich gemacht.
Wie bereits erwähnt, sollte, wie bei fast allen basisdemokratischen Verfahren, immer ein Reflexionsprozess initiiert werden. Ist alles gut gelaufen? Was ist schief gelaufen? Was können wir besser machen? Konventionen dürfen niemals in Stein gemeißelt sein, sie müssen immer Anpassungen nach den Erfordernissen der Situation und Gruppe unterzogen werden, wenn sie nicht zum Selbstzweck oder zur einer den demokratischen Prozess hemmenden oder gar karikierenden Routine verkommen sollen.
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