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Die Richtlinie 2016/800 zielt darauf ab, die Grundrechte von verdächtigen oder beschuldigten Kindern durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards für Verfahrensrechte zu stärken. Diese müssen gewährleisten, dass Kinder den Verfahren folgen und ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben können. Die Richtlinie konkretisiert die besonderen Verfahrensrechte der Kinder, stellt Regelungen zum Freiheitsentzug auf und normiert Verfahrensgrundsätze.
Quelle: Das Europäische Parlament und der Rat
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0800&from=CS
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