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Kinderrechte Stadtplanung

Kinderrechte im Stadtplanungsamt

Warum sind Kinderrechte in der Stadtplanung wichtig?

Kinderrechte spielen eine wachsende Rolle in kommunalen Entscheidungsprozessen. Bund und Länder stärken die Berücksichtigung junger Menschen durch gesetzliche Vorgaben, wie § 3 (1) BauGB oder die Neuregelung des SGB VIII. Besonders das Stadtplanungsamt trägt eine zentrale Verantwortung, da es den öffentlichen Raum gestaltet – von Spiel- und Bewegungsflächen bis hin zu Aufenthaltsorten für Kinder und Jugendliche.

Auf einen Blick

Für wen ist die Fortbildung geeignet?

Diese eintägige Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, Teamleitungen, Auszubildende und Neueinsteiger*innen im Stadtplanungsamt. Da Kinderrechte ein ämterübergreifendes Querschnittsthema sind, eignet sich die Qualifizierung auch für Mitarbeiter*innen anderer Verwaltungsbereiche, die junge Menschen systematisch in Planungsprozesse einbinden möchten.

Was erwartet Sie in der Fortbildung?

Fachkräfte im Stadtplanungsamt erfahren, wie sie kinderfreundliche Lebensräume gestalten und den Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden können. Die Fortbildung führt in die Kinderrechte mit Fokus auf Artikel 3 (Kindeswohl) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention ein und setzt diese in Bezug zur deutschen Gesetzgebung. Zudem wird vermittelt, wie das Stadtplanungsamt die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung von Kinderrechten in der Praxis umsetzen kann.

Wie können Sie teilnehmen?

Das Deutsche Kinderhilfswerk übernimmt die inhaltliche Konzeption und stellt ein*e Trainer*in zur Verfügung. Weitere anfallende Leistungen sowie Kosten werden von dem Auftraggeber übernommen. Weitere Informationen sind dem Dokument zu entnehmen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte den*die untenstehende Mitarbeiter*in. 

Informationen zu Inhalten und zur Umsetzung

  • Kinderrechte im Stadtplanungsamt_Inhalte

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