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Weg zur Förderung

ACHTUNG: Es ist keine Einreichung von Anträgen für 2022 mehr möglich. Das Deutsche Kinderhilfswerk wird ab 2023 kein Programmpartner mehr im Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" sein. Daher ist eine Förderung durch unser Programm "It´s your Party-cipation" nicht mehr möglich.
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Kommt Ihr Projekt für die Förderung in Frage? Wie erfolgt die Antragstellung und wann sind die Fristen? Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren.
Kommt Ihre Projektidee grundsätzlich für eine Förderung in Frage?
- Sie wollen ein Kulturprojekt mit Kindern und Jugendlichen aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien zwischen 3 und 17 Jahren durchführen?
- Findet Ihr Angebot außerhalb vom regulären Schul-/Kitabetrieb statt, ist neu, zusätzlich und freiwillig?
- Soll sich das Projekt inhaltlich mit den Kinderrechten beschäftigen?
- Sie wollen die Teilnehmenden beteiligen und sie in einem gemeinsamen Prozess über die Gestaltung des Projekts mitentscheiden lassen?
Antragsverfahren
Antragsverfahren Format 1 (Workshop)
Auf dem Schaubild können Sie das Antragsverfahren für Format 1 nachvollziehen.
Wenn Sie einen Antrag für ein Format 1 bei uns stellen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir senden Ihnen eine Anleitung zur Antragstellung zu. Sie können den Antrag sofort und jederzeit stellen, ohne zuvor eine Interessenbekundung einzureichen.
- Stellen Sie Ihren Antrag im Datenbanksystem des Bundesministeriums Kumasta. Registrieren Sie sich hierfür zunächst als Organisation und wählen das Förderangebot „It’s your Partycipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes aus. Die Datenbank finden Sie unter https://kumasta.buendnissefuer-bildung.de/.
- Planen Sie ab Einreichung Ihres Antrages etwa 8 Wochen bis zum Start Ihres Projektes ein.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den Förderbedingungen und in den FAQ.
Antragsverfahren Format 2 (Workshop mit Abschlussveranstaltung) und Format 3 (Festival oder Kinderstadt)
Auf dem Schaubild können Sie das Antragsverfahren für Format 2 und Format 3 nachvollziehen.
BITTE BEACHTEN SIE DIE VERÄNDERTEN FRISTEN FÜR 2022! (Siehe Seitenende)
Wenn Sie einen Antrag für ein Format 2 oder Format 3 stellen möchten, erfolgt die Antragstellung zweistufig. Das heißt, Sie senden uns zunächst eine Interessenbekundung und erst danach erfolgt die formale Antragstellung. Das genaue Vorgehen finden Sie hier.
- Zunächst reicht ein Bündnis, das sich aus mindestens drei Bündnispartnern zusammensetzt, eine Interessenbekundung ein. Neben einer kurzen Projektskizze enthält die Interessenbekundung Angaben zu Bündnispartnern und Zielgruppe.
Die Interessenbekundung kann jederzeit beim Deutschen Kinderhilfswerk per Mail an kulturmachtstark@dkhw.de eingereicht werden und bildet die Grundlage für eine als nächstes erfolgende, verbindliche Projektberatung. - Erst nach der Projektberatung und nach Aufforderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk erfolgt die Antragstellung über die Datenbank von „Kultur macht stark“ ("Kumasta").
DEM ANTRAG SIND FOLGENDE ANHÄNGE HINZUZUFÜGEN:
- eine ausgefüllte und von allen Bündnispartnern unterschriebene Kooperationsvereinbarung
- ein Auszug aus dem Vereinsregister und der Freistellungsbescheid durch das Finanzamt (zusammen in einer Anlage)
- eine ausführliche Veranstaltungsplanung
Die in „Kumasta“ eingegebenen Anträge werden zweimal im Jahr von einer Jury geprüft, die über die Förderung der Projektvorhaben berät. Bei positiver Juryempfehlung können die Projekte nach Abschluss eines Zuwendungsvertrages starten.
Berechnen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte bis zu zehn Wochen vom Eingang Ihrer Interessenbekundung bis zum Projektstart ein.
Ein Folgeantrag für bereits bewilligte Projekte kann nach Rücksprache mit dem Deutschen Kinderhilfswerk direkt in der Datenbank „Kumasta“ eingereicht werden, die Interessenbekundung ist nur bei der Erstantragstellung notwendig.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den Förderbedingungen und in den FAQ.
Fristen Format 2 (Workshop mit Abschlussveranstaltung) und Format 3 (Festival oder Kinderstadt)
Antragsteller/innen planen bitte etwa zehn Wochen für das Bewerbungsverfahren bis zur Förderentscheidung ein. Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden. Damit Sie Ihr Projekt zum geplanten Zeitpunkt starten können, sind die Fristen zur spätesten Einreichung der Interessenbekundung zu beachten.
Die Frist für die Antragstellung in Kumasta wird Ihnen nach Eingang der Interessenbekundung individuell durch das Projektbüro mitgeteilt.