Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Anne Dehler

Fachstelle Kinderrechtebildung

030 308693-34
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Förderung

Kommt Ihre Projektidee grundsätzlich für eine Förderung in Frage? Wie erfolgen Antragstellung und Finanzierung der Projekte? Hier finden Sie einen Überblick über das Thema Förderung.

Kommt Ihre Projektidee grundsätzlich für eine Förderung in Frage?

  1. Sie wollen ein Kulturprojekt mit Kindern und Jugendlichen aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien zwischen 3 und 17 Jahren durchführen?
  2. Findet Ihr Angebot außerhalb vom regulären Schul-/Kitabetrieb statt, ist neu, zusätzlich und freiwillig?
  3. Soll sich das Projekt inhaltlich mit den Kinderrechten beschäftigen?
  4. Sie wollen die Teilnehmenden beteiligen und sie in einem gemeinsamen Prozess über die Gestaltung des Projekts mitentscheiden lassen?

Sie haben alle Fragen mit "ja" beantwortet? Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer Projektidee für „It`s your Party-cipation“!

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen.

  1. Zunächst reicht ein Bündnis, das sich aus mindestens drei Bündnispartnern zusammensetzt, eine Interessenbekundung [LINK] ein. Neben einer kurzen Projektskizze enthält die Interessenbekundung Angaben zum Finanzierungsbedarf sowie zu Bündnispartnern und Zielgruppe. Als Grundlage für die Errechnung der voraussichtlichen Fördersumme wird die Benutzung der Formatkalkulation [LINK] empfohlen.
    Die Interessenbekundung kann jederzeit beim Deutschen Kinderhilfswerk per Mail an kulturmachtstark@dkhw.de eingereicht werden und bildet die Grundlage für eine als nächstes erfolgende, verbindliche Projektberatung.
  2. Erst nach der Projektberatung und nach Aufforderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk erfolgt die Antragstellung über die Datenbank von „Kultur macht stark“ ("Kumasta").
DEM ANTRAG SIND FOLGENDE ANHÄNGE HINZUZUFÜGEN:
  • eine ausgefüllte und von allen Bündnispartnern unterschriebene Kooperationsvereinbarung [LINK]
  • eine Formatkalkulation [LINK] für das Projektvorhaben
  • ein Auszug aus dem Vereinsregister und der Freistellungsbescheid durch das Finanzamt (zusammen in einer Anlage)
  • eine ausführliche Veranstaltungsplanung [LINK]

Die in „Kumasta“ eingegebenen Anträge werden viermal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Quartals im Januar, April, Juli und Oktober, von einer Jury geprüft, die über die Förderung der Projektvorhaben berät. Bei positiver Juryempfehlung  können die Projekte nach Abschluss eines Zuwendungsvertrages starten.

Berechnen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte vier bis sechs Wochen vom Eingang Ihrer Interessenbekundung bis zur Juryentscheidung ein.

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Antragsverfahren

Auf dem unteren Schaubild können Sie das Antragsverfahren nachvollziehen.

Ein Folgeantrag für bereits bewilligte Projekte kann nach Rücksprache mit dem Deutschen Kinderhilfswerk direkt in der Datenbank „Kumasta“ eingereicht werden, die Interessenbekundung ist nur bei der Erstantragstellung notwendig.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien und in den FAQ.

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