Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Anne Dehler

Projektbüro "Kultur macht stark"

030 308693-34
Von B wie Bündnis bis Z wie Zielgruppe

Förderinformationen

Was muss beachtet werden? Hier finden Sie Informationen zu Bündnissen, Zielgruppe, Weiterbildung sowie der Gestaltung und Finanzierung der Projekte.

Bündnisse

Im Rahmen des Förderprogrammes setzt sich ein Bündnis aus mindestens drei unterschiedlichen Part­nern (Organisationen oder Institutionen) zusammen, die gemeinsam ein lokales Projekt außerhalb des regulären Schul-/Kitabetriebes realisieren.

Auch überregionale Partner können sich an Bündnissen beteiligen. Die überregionalen Partner bilden mit zwei weiteren lokalen Partnern ein Bündnis.

Die Einreichung von Sammelanträgen für mehrere lokale Projekte ist auch möglich.

Die Bündnisse reichen mit dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung ein, in der die Zusammenarbeit der Bündnispartner geregelt wird.

Die Bündnispartner müssen konkrete Aufgaben übernehmen, wobei einzelne Bündnispartner mehrere Aufgaben übernehmen können:

  • Ein Bündnispartner ist Antragsteller und Ansprechpartner für das Deutsche Kinderhilfswerk und der Letztempfänger der Förderung. Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine öffentliche Einrichtung sein.
  • Alle Bündnispartner haben das Anliegen, Kinder und Jugendliche in einem Projekt zu beteiligen.
  • Mindestens ein Bündnispartner muss ein ausgewiesener Kulturpartner sein, um die Bindung der Teilnehmenden an die kulturellen Angebote zu gewährleisten und diese nachhaltig zu gestalten.
  • Mindestens ein Bündnispartner garantiert den Zielgruppen-Zugang, z. B. durch lokale Verortung oder fortdauernde Zusammenarbeit mit der Zielgruppe.

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Rechtspersonen, z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs sowie öffentlich-rechtliche Rechtspersonen, z. B. Einrichtungen in Trägerschaft von Städten und Gemeinden, Landkreisen, Kirchengemeinden oder Zweckverbänden. Schulen und Kindertagesstätten, egal ob in öffentlicher oder in freier Trägerschaft, können keine Antragsteller, sondern nur Bündnispartner sein. Die Anforderungen an die Projektverwaltung, insbesondere einzuhaltende Formvorgaben und Nachweispflichten, sind hoch.

Weitere Informationen zur Bündnisstruktur finden Sie in den FAQ.

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Zielgruppe

Die Zielgruppe für die geförderten Projekte sind Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 17 Jahren, die bestimmten Risikogruppen (sozial, finanziell, bildungsbezogen) zuzuordnen sind und denen aus Gründen wie Herkunft, erhöhtem Förderbedarf oder Wohnort ein chancengerechter Zugang zu Bildung und kultureller Teilhabe bisher erschwert oder verwehrt wird. Dabei legt das Deutsche Kinderhilfswerk besonderen Wert auf die Heterogenität und Diversität von Gruppen.

Die Teilnahme an den Projekten ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig und ohne Vorkenntnisse möglich. Die Projekte finden außerhalb des regulären Schul-/Kitabetriebes statt und müssen neu und zusätzlich sein. Außerdem dürfen keine Gebühren oder sonstige Kosten für die Teilnehmer/innen anfallen. Die Bildungsbenachteiligung der Teilnehmer/innen kann z. B. über die Sozialberichterstattung oder durch die Satzung eines oder mehrerer Bündnispartner nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zur Zielgruppe finden Sie in den FAQ.

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Projektformate

Im Rahmen der Förderung durch das Programm „It’s your Party-cipation“ können die Formate "Workshop", "Workshop mit Abschlussveranstaltung" und "Festival oder Kinderstadt" durchgeführt werden. Informationen zu Laufzeiten, Teilnehmeranzahl und Fördersummen finden Sie hier.

Format 1: „Workshop“

  • 3- bis 12-monatiger Workshop z.B. wöchentlich oder als Block (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 10 bis 40 Teilnehmer/innen
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 2.000 bis 10.000 Euro können im Rahmen dieses Formates gefördert werden.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Format 2: „Workshop mit Abschlussveranstaltung“

  • 3- bis 12-monatiger Workshop z.B. wöchentlich oder als Block (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 10 bis 40 Teilnehmer/innen
  • An der Abschlussveranstaltung sollen mindestens 50 Anwesende teilnehmen.
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 8.000 bis 25.000 Euro können im Rahmen dieses Formates gefördert werden.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Format 3: „Festival oder Kinderstadt“

  • 3- bis 12-monatiges Projekt inklusive Vorbereitung und Festival oder Kinderstadt (Projektlaufzeit innerhalb eines Kalenderjahres)
  • An der Vorbereitung beteiligen sich 10-40 Teilnehmer/innen.
  • An der Festival oder Kinderstadt sollen mindestens 50 Kinder und Jugendliche teilnehmen, idealerweise sind es um die 200 Kinder und Jugendlichen. Das Angebot sollte bei Kinderstädten mindestens eine Woche und maximal 6 Wochen stattfinden, bei Festivals mindestens 3 Tage und maximal 2 Wochen.
  • Für dieses Format bringen die Bündnispartner idealerweise bereits Erfahrungen in der Organisation und Durchführung größerer Veranstaltungen mit.
  • Folgeanträge sind möglich.
  • 20.000 bis 50.000 Euro können im Rahmen dieses Formates gefördert werden.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Weitere Informationen zu den Projektformaten finden Sie in den FAQ und den Förderbedingungen.

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Gestaltung der Projekte

Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in der Zuordnung der Bündnisse zu einer Kultursparte einen offenen Kulturbegriff an. Der Schwerpunkt soll in den Projekten auf die Kinderrechte und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gelegt werden.

Die Bündnisse können kulturell-künstlerische Projekte in einem oder mehreren der folgenden Kulturbereiche umsetzen: Bewegung und Tanz, Museum, Musik, Zirkus, Theater, Film, Litera­tur/­­Lesen, Angewandte und Bildende Kunst, Erkunden und Erfahren, Spielkultur, Neue Medien und Alltagskultur.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Projektarbeit die Thematik der Kinderrechte berücksichtigt und die Projekte partizipativ gestaltet werden, die Teilnehmer/innen sich also aktiv kulturell betätigen. Das genaue Thema, z.B. die Entscheidung über die Behandlung eines bestimmten Kinderrechtes und die Kultursparte sollen mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen entwickelt werden, wenn der Kulturpartner im Bündnis den Kulturbereich nicht von vornherein vorgibt.

Die Bündnisse müssen die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen im gesamten Prozess beteiligen. Dabei sollen sich die Bündnisse an dem 5-Stufen-Modell der Partizipation orientieren. Bereits in der Projektkonzeption sollen die Teilnehmenden mindestens Mitspracherechte haben, um die Partizipation der Kinder und Jugendlichen zu garantieren.

Weitere Informationen zum 5-Stufen-Modell der Partizipation und den Kinderrechten finden Sie in den FAQ.

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Finanzierung

Das Deutsche Kinderhilfswerk möchte mit „It’s your Party-cipation“ besonders kommunalen Trägern die Möglichkeit zur Bündnisbildung und Förderung bieten. Es wird eine Vollfinanzierung angeboten, Eigen- oder Drittmittel sind nicht notwendig.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von dem gewählten Format, der Teilnehmer/innen-Anzahl und Projektlaufzeit.

Das Bündnis muss keine Vorfinanzierung der zu tätigenden Ausgaben leisten. Jeweils bis zum 15. eines Monats können die finanziellen Mittel für sechs Wochen im Voraus beantragt werden (Formular zum Mittelabruf). Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis zum Monatsende. Die beantragten Mittel müssen innerhalb von sechs Wochen nach Eingang auf dem angegebenen Konto für den Projektzweck verausgabt werden.

Zuwendungsfähig sind Honorarausgaben, Sachausgaben und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt­liche in den Bündnissen.

Nach positiver Förderentscheidung erfolgt der Abschluss eines Zuwendungsvertrages – erst dann darf mit dem Projekt begonnen werden. Ausgaben sind nur zuwendungsfähig, wenn sie innerhalb des Bewilli­gungs­zeitraums liegen und dem Projekt eindeutig zuzuordnen sind.

Jedes Bündnis muss zusätzlich zu den Fördermitteln Eigenleistungen im Rahmen seiner Möglich­keiten einbringen (Bereitstellung von Personal, Infrastruktur, Sachmitteln, Erfahrungen).

Nach Abschluss des Projektes bzw. sechs Wochen nach Projektende ist in der Datenbank „Kumasta“ ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird jedem Projekt eine Ver­wal­tungs­­pauschale in Höhe von 5% (mindestens jedoch 300 €) der anerkannten Ausgaben ausgezahlt. Die Ver­wen­dung der Pauschale braucht weder begründet noch nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie in den FAQ.

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Qualifizierungen

Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet Qualifizierungen im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung für Ehrenamtliche aus den Bündnissen an. Die Qualifizierungen sind ein freiwilliges und kostenfreies Angebot, welches keine Voraussetzung für die Antragstellung darstellt.

Die Weiterbildung qualifiziert für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen und vermittelt konkrete Maßnahmen und Strategien für ihren Einsatz im Alltag. Geleitet wird sie von ausgebildeten Trainer/innen, die selbst aktiv in der Kinder- und Jugend­beteiligungsarbeit sind.

Die Weiterbildungen finden halbjährlich statt und bestehen aus zwei dreitägigen Modulen mit einer Gesamtausbildungsdauer von insgesamt 40 Stunden. Nichtehrenamtliche aus den Bündnissen können ebenso an einer Qualifizierung teilnehmen, sofern Plätze in den Ausbildungsrunden unbesetzt bleiben und sie die Reisekosten selbst tragen.

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Öffentlichkeitsarbeit

Bei allen Veröffentlichungen zu geförderten Projekten (Flyer, Websites, Plakate, Postkarten, Presse­mit­teilungen etc.) müssen stets die Logos des BMBF sowie des Programmes „Kultur macht stark“ und des Deutschen Kinderhilfswerkes gut sichtbar angebracht werden. 

Die Verwendung des „Party-cipation“-Logos ist freiwillig. In Onlinepräsentationen Ihres Projektes ver­lin­ken Sie bitte im Text oder über das "Party-cipation" Logo die Programmwebsite www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.

Die Gestaltungsrichtlinien sind zwingend zu beachten.

Vor Veröffentlichung bzw. Auftragsvergabe sind Publikationen durch das Projektbüro freigeben zu lassen. Mit Einreichung des Verwendungsnachweises sind gedruckte Publikationen, die im Rahmen des För­der­pro­grammes erstellt werden, als Belegexemplare beim Deutschen Kinderhilfswerk einzureichen. Ein Hinweis auf Online-Präsentationen muss ebenso erfolgen.

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