Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Stefanie Gollmer

Projektleitung Kinderrechteschulen

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Warum sie so wichtig sind

Kinderrechte in der Schule

Kinderrechte prägen das Leben aller Kinder jeden Tag, so auch in der Schule. Doch auf den ersten Blick ist es manchmal gar nicht so einfach zu erkennen, wann einem die Kinderrechte im Alltag begegnen. Im Schulalltag findet sich oftmals das Kinderrecht auf Mitbestimmung wieder, wenn interne Entscheidungen getroffen werden. Wie zum Beispiel bei der Umgestaltung des Klassenzimmers oder bei der Wahl des Mittagessens. Doch die Verankerung der Kinderrechte im Schulalltag bedeutet noch viel mehr. Wenn alle Kinder ihre Ideen, Wünsche, aber auch Beschwerden äußern können, wenn verschiedene Meinungen aufeinandertreffen, dann bilden die Kinderrechte die Basis eines jeden Austausches. Sie sind Teil des Prozesses, wenn Kinder eigene Entscheidungen treffen und mit den daraus resultierenden Konsequenzen umzugehen lernen. Es sind diese Situationen, die Kinder zu starken Persönlichkeiten machen und sie zu handlungsfähigen Individuen in einem demokratischen System heranwachsen lassen. Erst durch die gelebten Kinderrechten wird die Schule ein ganzheitlicher Lern- und Lebensort. Die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Grundlage für gegenseitiges Vertrauen zwischen pädagogischem Fachpersonal, Schülerinnen und Schülern ist die Begegnung auf Augenhöhe in einem geschützten Raum, damit Kinder sich frei entfalten und entwickeln können. 

Wie können Kinderrechte in der Schule gelebt werden?

Werden die verschiedenen Kinderrechte gelebt, formen sie eine respektvolle und demokratische Alltagskultur. Diese lebt nicht nur von der theoretischen Thematisierung der Kinderrechte, sondern bildet die Basis des Miteinanders. In vielen Momenten des Schulalltages lassen sich die Kinderrechte finden, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen. 

Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12) und Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 13) 

Die Schülerinnen und Schüler werden ermutigt ihre Meinung auszudrücken, eigene Einschätzungen zu geben und selbstständig Entscheidungen zu treffen. Durch die Stärkung des Selbstbildes wachsen Kinder zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Personen heran. 

Diskriminierungsverbot (Artikel 2) und Recht auf Bildung (Artikel 28) 

Alle Kinder dürfen am Schulalltag teilnehmen und kein Kind darf diskriminiert werden. Für Schülerinnen und Schüler ist erfahrbare Gleichberechtigung und dieselbe Chance auf echte Teilhabe die Voraussetzung, um Vertrauen gegenüber pädagogischem Fachpersonal aufzubauen.  Nur in dem Wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt sind, können Kinder dem Fachpersonal gegenüber Vertrauen aufbauen. Erst dann entsteht eine sichere Lernatmosphäre, welche die Entwicklung und Bildungserfolge der Kinder unterstützt.  

Bildungsziele (Artikel 29) und Beteiligung an Freizeit (Artikel 31) 
Die Schülerinnen und Schüler werden dazu animiert, sich auszuprobieren und altersgerecht an die Inhalte des Unterrichts herangeführt. Sie können innerhalb des fachlichen Rahmens ihren eigenen Bedürfnissen und Interessen nachgehen. Hierzu zählt auch das Bedürfnis nach Ruhe, Erholung und der Achtung persönlicher Grenzen. 

Bildungsziele (Artikel 29) 

Pädagogisches Fachpersonal und Schülerinnen und Schüler begegnen sich auf Augenhöhe. Die Gedanken und Meinungen der Kinder werden mit Aufmerksamkeit, Interesse und Respekt aufgenommen. Durch einen wertschätzenden Umgang miteinander, verstehen die Schülerinnen und Schüler sich als Teil einer freien, toleranten und demokratischen Gesellschaft.