Kinderrechte in Deutschland
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Sylvia Kohn

Öffentlichkeitsarbeit

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Die deutschen Staatenberichte zur UN-Kinderrechtskonvention

Verpflichtung zur Berichterstattung

Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie alle anderen Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention auch, ver­pflich­tet, Berichte über die Kinderrechte im eigenen Land vorzulegen, die Aufschluss über die Umsetzung ihrer Ver­pflich­tun­gen zum Schutz der Kinder geben. Die Berichte gehen an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kin­des in Genf (Kinderrechtsausschuss).

Der erste Rechenschaftsbericht wurde zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UNK) fällig. Da­nach sind die Berichte im Fünfjahresturnus abzugeben (Art. 44 UNK). Mit jedem Bericht gibt die Bundesregierung Aus­kunft darüber, inwieweit die Kinderrechte bei ihr garantiert sind und welche Fort­schritte es seit dem letzten Bericht gibt. Zusätzliche Informationen verlangt der Kinderrechtsausschuss, wenn ihm der Bericht nicht ausreichend oder nicht glaub­würdig erscheint. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen. Bei der Überprüfung der vor­ge­leg­ten Berichte wird der Ausschuss von UNICEF beraten.

Verspätet - versäumt - verspätet...

Im Jahr 1994 musste Deutschland den ersten Staa­ten­be­richt vorlegen, der 1995 vom UN-Ausschuss behandelt wurde. Der zweite Bericht wurde 2004 mit Ver­spä­tung vorgelegt. Den Termin für den dritten Staatenbericht hat die Bundesregierung versäumt. Der dritte und vierte Staatenbericht wurden zusammengelegt und mit erheblicher Verspätung 2010 vorgelegt.

Auch der fünfte und sechste Staatenbericht wurden zusammengefasst und 2019 vorgelegt. Für diesen zusammengefassten Bericht wurde erstmals eine kindgerechte Fassung erstellt.

Im September 2022 fand die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Kinderrechtsausschuss) in Genf über die Situation von Kindern sowie die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland statt. In Vorbereitung dieser Ausschussbefassung hat der Kinderrechtsausschuss der Bundesregierung einen Fragenkatalog (List of Issues) zukommen lassen. Zu einem Teil der gestellten Fragen nahm das Deutsche Kinderhilfswerk Stellung und brachte, gemeinsam mit vielen anderen Kinderrechtsorganisationen, die Sicht der Zivilgesellschaft in das Verfahren ein.

Die einzelnen Berichte und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Hohen Kommissars für Men­schen­rech­te der Vereinten Nationen einsehbar: www.ohchr.org

Dem Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child) – bestehend aus 18 unabhängigen Expert/innen – obliegt die Kontrolle über die Umsetzung der UN-Kinder­rechts­konvention und er prüft die Staatenberichte der einzelnen Länder. Zu jedem Staaten­bericht gibt es Abschließende Bemerkungen des Fachausschusses:

Abschließende Bemerkungen des Fachausschusses zum Ersten Staatenbericht
Abschließende Bemerkungen des Fachausschusses zum Zweiten Staatenbericht
Abschließende Bemerkungen des Fachausschusses zum Dritten und Vierten Staatenbericht
Abschließende Bemerkungen des Fachausschusses zum Fünften und Sechsten Staatenbericht

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