Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sylvia Kohn

Öffentlichkeitsarbeit

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Die Ergänzenden Berichte der National Coalition (Schattenberichte)

Nichtregierungsorganisationen sind kritisch

Der Schattenbericht zur offiziellen Regierungsberichterstattung wird von den Nichtregierungsorgani­sa­tionen (NGO) der jeweiligen Länder erstellt. Dieser setzt sich kritisch mit dem Staatenbericht aus­ein­ander.

In Deutschland wird der Schattenbericht von der National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion vorgelegt. In der NC sind rund 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen ge­sell­schaft­lichen Bereichen zusammengeschlossen, die das Ziel verfolgen, die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion in Deutsch­land bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu kontrollieren und voran­zu­bringen.

Ergänzender Bericht der National Coalition zum Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Na­tio­nen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Stellungnahme der KOG der NC zum Ersten Staatenbericht (deutsche Fassung)

Ergänzender Bericht der National Coalition zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Na­tio­nen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Ergänzender Bericht der National Coalition zum Zweitbericht (deutsche Fassung)
Supplementary Report of the National Coalition On the Second Report (englische Fassung)

Ergänzender Bericht der National Coalition zum Dritt- und Viertbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Ergänzender Bericht der NC zum Dritten und Vierten Staatenbericht (deutsche Fassung)
Supplementary Report of the National Coalition to the Third and Fourth Report (englische Fassung)

Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Dritt- und Viertbericht:
Stellungnahme KiKo zum dritten und vierten Staatenbericht

Der erste Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat im Jahr 2010 den Ersten Kinder- und Ju­gend­re­port zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland 2010 veröffentlicht. Damit gab es erstmals neben dem Bericht der Bun­des­re­gie­rung zur UN-Kinderrechtskonvention und dem Ergänzenden Bericht der National Coalition auch einen ei­gen­stän­di­gen Kinder- und Jugendreport.

Ergänzender Bericht der National Coalition Deutschland zum Fünften und Sechsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Ergänzender Bericht der NC zum Fünften und Sechsten Staatenbericht (deutsche Fassung)
Supplementary Report of the National Coalition to the Fifth and Sixth Report (englische Fassung)

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