Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente

Jessica Albers, Sven Gräßer

030 30 86 93 - 91, -18
Informationen aus den Bundesländern

Thüringen


Kinder- und Jugendgremien

In Thüringen existieren derzeit über 20 Kinder- und Jugendgremien.

Außerdem gibt es den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen.
Web: info@jugendgremien.de
Web: www.jugendgremien.de
 


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Thüringen u.a. folgende Kontakte:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 Jugendpolitik
Angela Lorenz
Telefon: 0361 573 41 14 42
E-Mail: angela.lorenz@tmbjs.thueringen.de 
Web: www.bildung.thueringen.de/jugend/jugendpolitik

Außerdem hat sich auf Landesebene der Dachverband zusammengeschlossen:

Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen
E-Mail: info@jugendgremien.de
Web: www.jugendgremien.de


Veranstaltungen

Einmal im Jahr treffen sich die Kinder- und Jugendgremien in Thüringen zum landesweiten Kinder- und Jugendgremienkongress, jeweils ausgerichtet von einem anderen Kinder- und Jugendparlament in Thüringen.

Web: www.kongress.jugendgremien.de


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Länderfonds Thüringen zur Verankerung der Kinderrechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Deutsches Kinderhilfswerk und das Land Thüringen
Förderhöhe: max. 5.000€
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier

oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Verfassung des Freistaats Thüringen
Artikel 9 Satz 1
Jeder hat das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens im Freistaat.
Artikel 19 
(1) Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.

Ergänzende (jedoch nicht auf KiJuPas spezifizierte) Regelungen in: ThürKJHAG §16 und §17

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung

Das Land Thüringen hat bisher keine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene in der Gemeindeordnung (ThürKO) festgelegt.


Weitere Informationen

Landesstrategie MITBESTIMMUNG junger Menschen
Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 26. März 2019
herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Die Landesstrategie gibt es zum Download hier.

Qualitätsstandards für die Beteiligung von jungen Menschen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sowie in Kommunen
herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Die Qualitätsstandards gibt es zum Download hier.

Beschluss: Eigenständige Jugendpolitik für Thüringen
Thüringer Landtag, 17. Oktober 2017, Drucksache 6/4573
Den vollständigen Beschluss gibt es hier.

Informationen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Beiträge zum aktuellen Stand auf Bundesebene und im Bundesland Thüringen
Den vollständigen Beitrag gibt es hier.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.