Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Thüringen


Kinder- und Jugendgremien

In Thüringen existieren derzeit über 20 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.

Außerdem gibt es den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen.
Web: info@dkjgthueringen.de
E-Mail: https://www.dkjgthueringen.de/

 


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Thüringen u.a. folgende Kontakte:

Landesjugendring Thüringen
Telefon: 0361 57 67 80
Web: https://ljrt.de/

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 Jugendpolitik
Falk Neubert
Telefon: 0361 57-341 1442
Web: www.bildung.thueringen.de/jugend/jugendpolitik


Akademiestandort

Stiftung »Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar«
Tina Köth
Telefon:+49 (0)3643/827–400
E-Mail: koeth@ejbweimar.de
Web: https://www.ejbweimar.de/de/veranstaltungen-und-projekte/akademie-fuer-die-kinder-und-jugendparlamente-in-thueringen/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Länderfonds Thüringen zur Verankerung der Kinderrechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Deutsches Kinderhilfswerk und das Land Thüringen
Förderhöhe: max. 5.000€
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Verfassung des Freistaats Thüringen
Artikel 9 Satz 1
Artikel 19

Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung

Das Land Thüringen hat bisher keine Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene in der Gemeindeordnung (ThürKO) festgelegt.


Weitere Informationen

Aktuelle Meldungen zum Thema Beteiligung in Thüringen: https://bildung.thueringen.de/jugend/jugendpolitik/mitbestimmung

Qualitätsstandards für die Beteiligung von jungen Menschenin der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sowie in Kommunen
herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die Qualitätsstandards gibt es zum Download.