Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Schleswig-Holstein


Kinder- und Jugendgremien

In Schleswig-Holstein existieren derzeit etwa 60 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Schleswig-Holstein u.a. folgende Kontakte:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung SH
Silke Schmidt (ehem. Löbbers)
Telefon: 0431 988 74 79
E-Mail: silke.schmidt@sozmi.landsh.de
Web: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Web: https://www.ljrsh.de/
E-Mail: info@ljrsh.de


Akademiestandort

Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg
Therese Weinhonig
Tel. 04662 8705 12
therese.weinhonig@scheersberg.de
https://kijupa.adb.de/standorte/schleswig-holstein/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Weitere Förderungen sind hier zusammengestellt:https://www.ljrsh.de/service/foerderungen/landesfoerderung/


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
passives Wahlrecht (gewählt werden): 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Verfassung des Landes Schleswig-Holstein  (in der Fassung vom 2. Dezember 2014)
Artikel 10 -  Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 
(Jugendförderungsgesetz - JuFöG -) Vom 5. Februar 1992
§4 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt im Jugendförderungsgesetz kann hier nachgelesen werden. 

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
passives Wahlrecht (gewählt werden): 18

Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003
§47 f - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden. 


Weitere Informationen

Meine Gemeinde und ich – Infos für junge Leute, eine Broschüre des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, mit Informationen zu Kinder- und Jugendvertretungen, Fragen und Antworten, lokalen Ansprechpersonen und vielem mehr.

Einmal im Jahr tagt das landesweite Treffen aller Kinder- und Jugendbeiräte und -parlamente in Schleswig-Holstein: PartizipAction!
Die Kooperationsveranstaltung wird vom Kreisjugendring Stormarn e.V., dem Kinder- und Jugendbeirat Ahrensburg und der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ organisiert und durchgeführt.

Kontakt:
Telefon: 04531 8881010
E-Mail: office@kjr-stormarn.de