Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Sachsen-Anhalt


Kinder- und Jugendgremien

In Sachsen-Anhalt existieren derzeit etwa 15 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Sachsen-Anhalt u.a. folgende Kontakte:

Landeszentrum Jugend und Kommune
Maria Burkhardt
Telefon: 03931 / 52 09 218
E-Mail: maria.burkhardt@kinderstaerken-ev.de
Web: www.jugend-kommune.de

und

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Kinderbeauftragter
Holger Paech
Telefon: 0391 / 567 40 41
E-Mail: Kinder-und-Jugendbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de

Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt 
Telefon: 0391-289 232-0
Mail: info@kjr-lsa.de
Web: https://www.kjrs.de/ueber-uns/geschaeftsstelle
 


Akademiestandort

KinderStärken e.V. in Stendal zusammen mit der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt
Jan Hennig
Telefon: 01575 3280 203
E-Mail: jan.hennig@kinderstaerken-ev.de
Web: https://kijupa.adb.de/standorte/sachsen-anhalt/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

LOTTO Sachsen-Anhalt
Förderungshöhe: bis zu 75.000€
Antragsfrist: 
Weitere Informationen gibt es hier


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Artikel 11 - Eltern und Kinder
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte im Kommunalverfassungsgesetz

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
§80  Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen
Der komplette Abschnitt im Kommunalverfassungsgesetz kann hier nachgelesen werden.


Weitere Informationen

DasLandeszentrum Jugend + Kommune informiert auf seiner Seite über aktuelle Entwicklungen und Aktionen zu u.a. Beteiligung von Jugendlichen in der Kommune in Sachsen-Anhalt.