Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Saarland


Kinder- und Jugendgremien

Im Saarland existieren derzeit etwa 12 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es im Saarland u.a. folgende Kontakte:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat Jugend- und Familienpolitik
Georg Vogel
E-Mail: g.vogel@soziales.saarland.de
 

Landesjugendring Saar
info@landesjugendring-saar.de


Akademiestandort

Adolf-Bender-Zentrum e.V. – für Demokratie und Menschenrechte
Florian Klein
Büro: 06851 8082793
Handy/WhatsApp: 0176 21427645
E-Mail: kijupa@adolf-bender.de
Web: https://adolfbender.de/beratung/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Deutsches Kinderhilfswerk und Saarländisches Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 
Förderhöhe: bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.

Weitere regionale Förderungsmöglichkeiten sind auf der Webseite www.jugendserver-saar.de zusammengestellt worden. 


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Artikel 25
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 18

Beteiligungsrechte im Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) im Saarland:
§5 Abs. 2 – Selbstverwaltungsangelegenheiten
§ 49a KSVG – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt im Kommunalselbstverwaltungsgesetz kann hier nachgelesen werden. 


Weitere Informationen

Auf der Webseite www.jugendserver-saar.de sind sämtliche Informationen zu Jugend und Beteiligung im Saarland zu finden.