Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Niedersachsen


Kinder- und Jugendgremien

In Niedersachsen existieren derzeit ca. 40 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Niedersachsen u.a. folgende Kontakte:


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt
Ansprechperson: Andrea Berger-Nowak
E-Mail: Andrea.Berger-Nowak@ls.niedersachsen.de
Web: https://soziales.niedersachsen.de

Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Telefon: 0511 519 451-0
E-Mail: info@ljr.de
Web: https://www.ljr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
 


Akademiestandort

Historisch-Ökologischen Bildungsstätte in Kooperation mit Mariaspring – Ländliche Heimvolkshochschule e.V.
Mechtild Möller
Telefon: 04961 / 97 88 — 13
E-Mail: mechtild.moeller@hoeb.de
Web: https://www.hoeb.de/projekte/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente-projektstandort-in-niedersachsen/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Länderfonds Niedersachsen in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk
Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag.
Förderhöhe: bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: bis zum 15.02. des Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Die "Jugendcrew" der Heinrich-Dammann-Stiftung, Niedersachsen fördert Jugendprojekte mit bis zu 1.000 €: www.jugendcrew.de


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Landesverfassung Niedersachsen (NDSVerf )
Art. 4a
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
§16d
Der komplette Abschnitt im Niedersächsischen AG SGB VIII kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter bei Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte im Kommunalverfassungsgesetz

Niedersächsischen  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§36
Der komplette Abschnitt im Kommunalverfassungsgesetz kann hiernachgelesen werden. 


Weitere Informationen

Auch der Jugendserver Niedersachsen hat Informationen rund um Beteiligung zusammengestellt:www.jugendserver-niedersachsen.de/