Informationen aus den Bundesländern
Niedersachsen
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Niedersachsen existieren derzeit ca. 40 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Niedersachsen u.a. folgende Kontakte:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt
Ansprechperson: Andrea Berger-Nowak
E-Mail: Andrea.Berger-Nowak@ls.niedersachsen.de
Web: https://soziales.niedersachsen.de
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Telefon: 0511 519 451-0
E-Mail: info@ljr.de
Web: https://www.ljr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/
Akademiestandort
Historisch-Ökologischen Bildungsstätte in Kooperation mit Mariaspring – Ländliche Heimvolkshochschule e.V.
Mechtild Möller
Telefon: 04961 / 97 88 — 13
E-Mail: mechtild.moeller@hoeb.de
Web: https://www.hoeb.de/projekte/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente-projektstandort-in-niedersachsen/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Länderfonds Niedersachsen in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk
Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag.
Förderhöhe: bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: bis zum 15.02. des Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Die "Jugendcrew" der Heinrich-Dammann-Stiftung, Niedersachsen fördert Jugendprojekte mit bis zu 1.000 €: www.jugendcrew.de
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung Niedersachsen (NDSVerf )
Art. 4a
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
§16d
Der komplette Abschnitt im Niedersächsischen AG SGB VIII kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter bei Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte im Kommunalverfassungsgesetz
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§36
Der komplette Abschnitt im Kommunalverfassungsgesetz kann hiernachgelesen werden.
Weitere Informationen
Auch der Jugendserver Niedersachsen hat Informationen rund um Beteiligung zusammengestellt:www.jugendserver-niedersachsen.de/