Informationen aus den Bundesländern
Niedersachsen
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Niedersachsen existieren derzeit ca. 40 Kinder- und Jugendgremien.
Ansprechpersonen auf Landesebene
In Niedersachsen existiert bisher keine Fach- und Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung.
Ansprechpartner/in für offene Jugendformate auf Landesebene ist
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt
Ansprechperson: Andrea Berger-Nowak
E-Mail: Andrea.Berger-Nowak@ls.niedersachsen.de
Web: https://soziales.niedersachsen.de
Veranstaltungen
Projekt StimmRecht!
Landestreffen der Kinder- und Jugendgremien und anderen Beteiligungsformate
Veranstalter: Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V.
Termin: jährlich im Oktober
Weitere Infos gibt es auf der Webseite.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt eshier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Länderfonds Niedersachsen in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk
Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag.
Förderhöhe: bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: bis zum 15.02. des Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Die "Jugendcrew" der Heinrich-Dammann-Stiftung, Niedersachsen fördert Jugendprojekte mit bis zu 1.000 €: www.jugendcrew.de
Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. (LAG OKJA Nds.) - Landesweites Förderprogramm "Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen! Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen“: https://jugendarbeit-niedersachsen.de/node/63
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung Niedersachsen (NDSVerf )
Art. 4a
Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
§16d
(1) Bei dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium wird die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission eingerichtet. 2 Die Kinder- und Jugendkommission erhält eine Geschäftsstelle.
(2) Die Kinder- und Jugendkommission hat die Aufgabe, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. 2 Die Kinder- und Jugendkommission soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutsamkeit der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern. 3 Die Kinder- und Jugendkommission unterbreitet dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium und den im Landtag vertretenen Fraktionen Vorschläge und Empfehlungen. 4 Sie berät das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium zu allen Belangen von Kindern und Jugendlichen.
(…)
Der komplette Abschnitt im Niedersächsischen AG SGB VIII kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter bei Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte im Kommunalverfassungsgesetz
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§36
1. Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
2. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
Der komplette Abschnitt im Kommunalverfassungsgesetz kann hiernachgelesen werden.
Weitere Informationen
Auf der Webseite www.stimmrecht-niedersachsen.de hat der Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen Fachinformationen, Materialien, Tipps, Termine und Neuigkeiten über Beteiligung für Fachkräfte, Politik & Verwaltung und für Kinder und Jugendliche zusammengestellt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.