Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Mecklenburg-Vorpommern


Kinder- und Jugendgremien

In Mecklenburg-Vorpommern existieren derzeit ca. 20 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern u.a. folgende Kontakte:

Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
Landesjugendring M-V e.V.
Landesfachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung MV
Camille Naulet
E-Mail: jugendbeteiligung@ljrmv.de 
Web: https://www.ljrmv.de/
Instagram: @jugendbeteiligung_mv


Weitere Ansprechpersonen aus Schwerin, Wismar, Rostock und Greifswald sind zu finden unter www.jugendbeteiligung-mv.de.


Partnerprojekt: Digitale Jugendbeteiligung

Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Georg von Rechenberg
Mail: beteiligung@jmmv.de
Web: www.jmmv.de
Instagram: digitalejugendbeteiligung


Akademiestandort

Schabernack — Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e.V.
Birgit Müller
03843 8338–25
birgitmueller@schabernack-guestrow.de
https://www.schabernack-guestrow.de/projekte#c330


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es  hier.

Weitere Förderungen sind hier zusammengestellt: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Auch die Ehrenamtsstiftungen bietet verschiedene Förderungen: https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/gutes-tun-in-mv/foerdern/


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 16

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Verfassung Mecklenburg-Vorpommern (MVVerf )
Art. 14 Abs. 4
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter bei Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte in der Kommunalverfassung
Explizite Beteiligungsrechte stehen Kindern und Jugendlichen nach der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) nicht zu.


Weitere Informationen

Den Beteiligungsblog des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern findet man hier.