Informationen aus den Bundesländern
Mecklenburg-Vorpommern
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Mecklenburg-Vorpommern existieren derzeit ca. 20 Kinder- und Jugendgremien.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern u.a. folgende Kontakte:
Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
Landesjugendring M-V e.V.
Landesfachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung MV
Camille Naulet
Telefon: +49 385 7607614
E-Mail: jugendbeteiligung@ljrmv.de
Web: www.jugendbeteiligung-mv.de und www.beteiligungsblog.de
Instagram: @jugendbeteiligung_mv
Weitere Ansprechpersonen aus Schwerin, Wismar, Rostock und Greifswald sind zu finden unter www.jugendbeteiligung-mv.de.
Partnerprojekt: Digitale Jugendbeteiligung
Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Georg von Rechenberg
Mail: beteiligung@jmmv.de
Web: www.jmmv.de
Instagram: digitalejugendbeteiligung
Veranstaltungen
Landesweites jährliches Treffen der KiJuPaRaBe (Kinder- und Jugendparlamente und -räte und -beiräte)
Wann? 13. – 15.08.21
Wo? Greifswald
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Jugend fragt nach
Veranstalter: Mecklenburg-Vorpommern
Die Veranstaltung findet jährlich statt.
Weitere Infos finden sich auf der Webseite.
Weitere aktuelle Veranstaltungen gibt es hier.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Verfassung Mecklenburg-Vorpommern (MVVerf )
Art. 14 Abs. 4
Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten, deren Ausgestaltung die Persönlichkeit fördert und ihren wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnissen zu selbstständigem Handeln entspricht. Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter bei Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte in der Kommunalverfassung
Explizite Beteiligungsrechte stehen Kindern und Jugendlichen nach der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) nicht zu.
Weitere Informationen
Den Beteiligungsblog des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern findet man hier.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.