Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente

Jessica Albers, Sven Gräßer

030 30 86 93 - 91, -18

Wo gibt´s Geld für KiJuPas?

Ohne Moos nix los. Engagement braucht auch finanziellen Background, sei es für Fahrtkosten zum Vernetzungstreffen oder für Materialien in den Sitzungen. Idealerweise erhält das KiJuPa ein jährliches und ausreichendes Budget von der Gemeinde. Gleichzeitig können zusätzliche Mittel aus anderen Quellen gewonnen werden. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente vergibt selbst keine Fördermittel. Wir haben hier Fördermöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerkes und anderer Organisationen aufgelistet, um euch die Recherche zu erleichtern. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie/ihr weitere Quellen kennen/kennt, fügen wir sie hier gern ein. Mail genügt.

Kinder- und Jugendparlamente verfügen idealerweise über ein eigenes Budget. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unseren FAQ und in den Qualitätsmerkmalen für gelingende Kinder- und Jugendparlamente.

Fördermittel des Deutschen Kinderhilfswerkes

Die Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes.  Das Deutsche Kinderhilfswerk legt zwei Mal jährlich den Themenfonds Kinderpolitik auf, in dem Projekte mit bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 10.000 Euro) gefördert werden können. Im Fokus stehen Projekte und Initiativen, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen, und insbesondere deren Beteiligung an den sie betreffenden Angelegenheiten durch kinderpolitisches Engagement ermöglichen und stärken. Dazu zählen selbstverständlich auch Aktivitäten von Kinder- und Jugendparlamenten und den verwandten Praxisformen, Jugendforen, aber auch projektbezogenene Beteiligungsformen.

Stellt/Stellen Sie einen Antrag beim Deutschen Kinderhilfswerk! Die Förderdatenbank zur Beantragung findet ihr hier. Allerdings gibt es einige wichtige Förderrichtlinien zu beachten, hier bitte aufmerksam zu lesen. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die nächste Frist zur Einreichung ist der 31.03.2022, dann werden alle bis dahin eingegangenen Anträge geprüft, ein weiteres Mal jährlich am 30. September. Der Fonds ist für Anträge von zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereinen, Jugendinitiativen oder Einzelpersonen geeignet, nicht jedoch für Kommunen, Parteien und Gebietskörperschaften. Die weiteren Themenfonds fördern Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur.

Länderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes. Einige Bundesländer (zzt. Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen)  haben gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk einen Förderfonds aufgelegt, der vielfältige Projekte mit bis zu 10.000€ fördert. Hier sind im Besonderen Gebietskörperschaften, beispielsweise Kommunen angesprochen, Mittel zu beantragen. Schauen Sie sich/Schaut euch gern einmal diese Länderfonds und die Förderrichtlinien beim Deutschen Kinderhilfswerk an.

Fördermittel anderer Organisationen und Programme

Weitere Fördermöglichkeiten (ohne Gewähr), beispielsweise für Gründungen oder Veranstaltungen von Kinder- und Jugendparlamenten können hier zu finden sein: