Informationen aus den Bundesländern
Hessen
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Hessen existieren derzeit ca. 50 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Außerdem gibt es den Dachverband der Jugendgemeinderäte Hessen, die Interessenvertretung der Jugendgemeinderäte in Hessen.
Hessische Union zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressen
E-Mail: info@huskj.de
Web: www.HUSKJ.de
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Hessen u.a. folgende Kontakte:
Beratungsstelle für konmmunale Kinder- und Jugendbeteiligung
E-Mail: schuett@hessischer-jugendring.de / souquet(@hessischer-jugendring.de
Telefon: 0155 - 6604 6732 / 0155 - 6005 1442
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat II 3 A: Jugend, Jugendhilfe
E-Mail: jugend@hsm.hessen.de
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen
LAG Kinder- und Jugendinteressen
Web: https://kinder-jugendbeteiligung-hessen.de/
Dachverband der Kinder- und Jugendparlamente ist:
Hessische Union zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressen
E-Mail: info@huskj.de
Web: www.HUSKJ.de
Hessischer Jugendring
E-Mail: info@hessischer-jugendring.de
Web: www.hessischer-jugendring.de/
Miriam Zeleke - Landeskinderbeauftragte Hessen
E-Mail: lbkr@hsm.hessen.de
Web: https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendrechte/
Akademiestandort
Die Kopiloten e.V.
moalem@diekopiloten.de
Tel: 0176 24683088
https://www.diekopiloten.de/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt eshier.
Überblick über weitere Förderungen im Bereich Beteiligung und darüber hinaus: https://soziales.hessen.de/finanzielle-foerderung
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Mit einer Volksabstimmung und einer damit einhergehenden Gesetzesänderung im Oktober 2018 sind Kinderrechte in die Landesverfassung von Hessen (HV) aufgenommen worden:
Art. 4 Abs. 2
Der komplette Abschnitt der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
§1 ( Jugendhilfe)
Der komplette Abschnitt im HKJGB kann hier nachgelesen werden.
§ 2 HKJGB
Der komplette Abschnitt im HKJGB kann hier nachgelesen werden.
Wahlalter für Kommunalwahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
§4c und § 8c
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Der Hessische Jugendring hat eine Zusammenfassung der Beteiligungslandschaft in Hessen erstellt:https://www.hessischer-jugendring.de/themen/partizipation