Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente

Jessica Albers, Sven Gräßer

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FAQ - die meistgestellten Fragen über Kinder- und Jugendparlamente


Hier die Antworten:

1. Was ist ein KiJuPa?

KiJuPa ist die Abkürzung für Kinder- und Jugendparlament. Es gibt keine allgemeingültige Definition von KiJuPa. Kinder- und Jugendparlamente sowie analoge Formen mit Bezeichnungen wie Kinder- und Jugendgemeinderäte sind ein in den 1980er Jahren entstandenes Format der institutionalisierten und repräsentativen Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise); verwandte Praxisformen wie Kinder- und Jugendbeiräte, -Jugendgemeinderäte oder-stadträte, Jugendforen u.ä. institutionelle Gremien oder Jugendforen können dem Status von Kinder- und Jugendparlamenten entsprechen. Konstitutiv für Kinder- und Jugendparlamente ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen und Gremien Erwachsener. Sie sind mit einem allgemeinpolitischen Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen ausgestattet und werden durch eine kooperative Grundhaltung von Politik und Verwaltung unterstützt. Hierdurch können die Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders erfolgreich sein. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen. Sie haben in der Regel und in Abhängigkeit von der Größe der Kommune 10 bis 25 Mitglieder überwiegend in der Altersspanne zwischen 12 und 18 Jahren und sind divers zusammengesetzt. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff Kinder- und Jugendparlament als Sammelbegriff zu verstehen, der die oben benannten verwandten Beteiligungsformate ausdrücklich mit einbezieht.

2. Wie viele KiJuPa gibt es in Deutschland?

Laut der Studie von 2018, die von Prof. Dr. Waldemar Stange und Prof. Dr. Roland Roth, der wissenschaftlichen Begleitung unserer Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente durchgeführt wurde, gibt es in Deutschland rund 520 Kinder- und Jugendparlamente und ca. 300 Jugendforen, letztere aus dem Bundesprogramm "Demokratie Leben!". Die Tendenz ist steigend; überall in Deutschland wächst das Interesse der Kommunen an der Gründung eines eigenen KiJuPa. Nicht alle heißen auch Kinder- und Jugendparlament. Sie haben beispielsweise Bezeichnungen wie Jugendgemeinderat, Jugendbeirat, Stadtjugendrat, Kinderparlament oder Ähnliches. Ihre Eigenschaften gleichen aber unserem Oberbegriff KiJuPa. In der Kinderpolitischen Landkarte des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die KiJuPa und verwandte Formen wie in 1. beschrieben auffindbar.

3. Gibt es Parteien in einem KiJuPa wie in den parteipolitischen Parlamenten im Bundestag, Landtag oder Kreistag?

Nein, es gibt keine Parteien oder Fraktionen in einem KiJuPa. Die Mitglieder müssen auch keiner Partei angehören, um in einem KiJuPa mitzumachen. KiJuPa zeichnen sich durch Überparteilichkeit aus, das heißt, sie arbeiten unabhängig von den Parteien der Erwachsenen der Gemeinde, aber sie arbeiten durchaus mit ihnen zusammen, wenn es um bestimmte Themen, wie zum Beispiel eine anstehende Kommunalwahl geht. Die Studie der beiden Professoren Dr. Roland Roth und Dr. Waldemar Stange von 2018 hat ergeben, dass es den Mitgliedern von KiJuPa ein großes Anliegen ist, überparteilich zu arbeiten. Auszuschließen ist hingegen nicht, dass unter den über 18-jährigen Mitgliedern des KiJuPa Einige bereits Parteiangehörige sind. Zu beachten ist, dass sich dadurch nicht parteipolitische Einflussnahmen oder gar Instrumentalisierungen des KiJuPa für Partei-Interessen einschleichen. Die Achtsamkeit der begleitenden Fachkraft des KiJuPa hat hier eine besondere Bedeutung. Auch bedarf es hier des Rückhalts durch die Verwaltung. Der Umgang mit demokratiefeindlichen, rechtspopulistischen Politiker*innen, Abgeordneten oder Parteien stellt in einigen Regionen eine besondere Herausforderung dar.

4. Wer kann/sollte in einem KiJuPa mitmachen und wie macht man mit?

In einem KiJuPa sind die Mitglieder ausschließlich junge Menschen. Es kommt vor, dass auch junge Erwachsene über 18 Jahre Mitglied sind. Das Mindestalter und Höchstalter der Mitglieder kann in jedem KiJuPa individuell bestimmt werden. Grundsätzlich sollte aber auch mitbedacht werden, dass alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde von der Arbeit des KiJuPa profitieren können, auch wenn nur eine bestimmte Altersgruppe darin vertreten ist. Mögliche Mitgliedsvarianten wie "KiJuPa-Ehemalige" oder "Freund*innen des KiJuPa" mit weniger Rechten und Pflichten als ordentliche Mitglieder können beispielsweise integriert werden. Local Supporter kann man ja nicht genug haben ;-)

5. Sollte jede Kommune/Gemeinde ein KiJuPa haben?

Ein Kinder- und Jugendparlament kann grundsätzlich in jeder Gemeinde, ob groß oder klein, ob städtisch oder ländlich, ob für den Landkreis oder einen Stadtbezirk eine prima Sache sein. Die Ausgestaltung muss sich den jeweiligen lokalen Bedingungen anpassen und Besonderheiten berücksichtigen. Teilweise kann es eine logistische Herausforderung sein, die Mitglieder an einem Ort zu versammeln, wenn der öffentliche Nahverkehr zu selten unterwegs ist. Es mag mitunter schwer sein, Mitglieder zu finden, wenn die Orte nur wenige Kinder und Jugendliche haben. Auch die Wahlen der Mitglieder gestaltet sich in den Infrastrukturen unterschiedlich. Hier lohnt sich, vorher die Interessen und Meinungen der Kinder und Jugendlichen, gegebenenfalls gebündelt für mehrere Gemeinden, abzufragen und sich Verbündete ins Boot zu holen. Wer hat überhaupt Interesse, ein KiJuPa zu gründen? Die betroffenen Häuser, zum Beispiel die Schulen, Jugendklubs, Verwaltung, aber auch die Familien müssen dabei gut zusammenarbeiten. Wenn alle Interessierten an einem Strang ziehen, klappt es mit der Überzeugung der Gemeindevertretung bestimmt gleich viel besser ;-) Das Hauptziel heißt: Befähigen und Ermöglichen.

6. Wer entscheidet, ob es ein KiJuPa in einer Kommune gibt?

Die Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments ist ohne die Zustimmung und ohne einen Beschluss des Gemeinderates nicht möglich, jedenfalls nicht, wenn das KiJuPa auf offizielle und verbindliche Weise mit der Kommunalpolitik zusammenarbeiten möchte und sein Engagement auch Wirksamkeit entfalten soll. Mit der Verankerung in der Hauptsatzung der Gemeinde oder der Erstellung einer Satzung für das KiJuPa erhält es ein offizielles Mandat zur Mitwirkung in der Kommunalpolitik. Die Initiative zur Gründung geht zumeist von Erwachsenen aus, aber auch von Jugendlichen oder engagierten erwachsenen Einzelpersonen. Ein gänzlich auf sich allein gestelltes KiJuPa kann es schwer haben, Akzeptanz, Bekanntheit und Erfolg zu erzielen. Nähere Infos bietet unsere Broschüre "Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale". Die Qualitätsmerkmale werden auch hier einzeln erläutert.

7. Welche Rechte haben KiJuPa in der Kommunalpolitik?

Kinder- und Jugendliche haben das Recht, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihres Alters und ihrer Reife zu beteiligen - so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland den Stand eines Bundesgesetzes hat. Dieses Recht kann sich im eigenen Wohnort am besten entfalten. Ein Rechtsanspruch auf ein KiJuPa besteht allerdings nur, wenn die Einrichtung solcher Gremien oder Beiräte ausdrücklich in der Kommunalverfassung des eigenen Bundeslandes durch eine Muss-Bestimmung der Kinder- und Jugendbeteiligung geregelt ist. Dann sind die Kommunen jenes Bundeslandes dazu verpflichtet. Welche Rechte zur Mitbestimmung Kinder- und Jugendparlamente, die institutionell verankert sind, haben, wird derzeit in einem Rechtsgutachten ausführlich untersucht und erörtert. Demnach können den Mitgliedern eines KiJuPas Rede- und Antragsrechte in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen der Gemeindeverwaltung gewährt werden. Ein Stimmrecht und direkte Entscheidungsgewalt sind durch das Grundgesetz ausgeschlossen, weil den KiJuPas die demokratisch verfasste Legitimation dazu fehlt. Sie sind nicht durch das Volk gewählt worden. Allein im Jugendhilfeausschuss kann unter bestimmten Bedingungen ein Stimmrecht gewährt werden. Eine jugendgerechte Zusammenfassung des Rechtsgutachtens ist hier zu finden.

8. Ohne Moos nix los - Haben KiJuPa ein eigenes Budget?

Ohne Moos nix los - ein KiJuPa braucht ein eigenes Budget, mit dem es haushalten und zum Beispiel Sitzungsgelder an die Mitglieder auszahlen, Projekte und Reisen finanzieren, Öffentlichkeitsarbeit machen oder Materialien einkaufen kann. Die Höhe eines Budgets liegt im Ermessen der Kommunalverwaltung, was also erst einmal deren Zustimmung voraussetzt und Teil der Satzung oder des Beschlusses der Gemeindevertretung ist. Auch der Entscheidungsspielraum über die Verwendung kann unterschiedlich geregelt sein. Hier in Deutschland reicht die Spannweite von 1.000 bis 50.000 Euro im Jahr, die Höhe hängt auch mit der Größe der Kommune zusammen. Zu beachten ist, dass es sich um Geld aus einem öffentlichen Haushalt handelt, das aus Steuergeldern der Bevölkerung finanziert wird. Die Verwendung sollte demnach verantwortungsvoll und transparent gestaltet werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Gemeindevertretung das Recht vorbehalten bleibt, über die Verwendung zu entscheiden. Dem KiJuPa steht es frei, zusätzliche Gelder bei Stiftungen, Organisationen oder Unternehmen, aus Fördermitteln oder Spenden einzuholen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, die Kinder- und Jugendparlamente unterstützen. Hier sind einige Beispiele zu finden.

9. Wie (oft) wird ein KiJuPa gewählt?

Die Zusammensetzung des KiJuPas mit einer bestimmten Anzahl von Kindern und Jugendlichen kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen: durch Wahlen, durch Delegation, durch Benennung. Es gibt Mischformen, in denen der Großteil der Mitglieder aus gewählten Kandidat*innen und einem kleineren Anteil aus Delegierten bestimmter Institutionen bestehen. Die verschiedenen Möglichkeiten haben jeweils Vor- und Nachteile, beispielsweise hinsichtlich der Repräsentativität, des hohen Aufwands und der Zugänge.

Die Satzung des KiJuPa, die bei der Gründung idealerweise mit den gewählten Jugendlichen gemeinsam erarbeitet wird, bestimmt auch die Dauer einer Legislaturperiode, also die Zeit, wie lange die gewählten Mitglieder bis zur nächsten Wahl zusammenarbeiten. Üblich sind zwei Jahre, aber es gibt Abweichungen davon. Es ist wichtig, dass die Mitglieder während dieser Zeit auch wirksam werden können, aber auch nicht zu lange an das Amt gebunden sind, denn ein Jahr kann lang erscheinen und Kinder- und Jugendbeteiligung ist immer freiwillig. Eine Wiederwahl in der nächsten Wahlperiode sollte dabei auf jeden Fall möglich sein. Viele Mitglieder bleiben über viele Jahre dabei und sind ihrem ehemaligen KiJuPa meist auch nach ihrer Amtszeit noch eng verbunden.

10. Was wird ein einem KiJuPa gemacht/entschieden?

Bestenfalls bestimmen die Mitglieder des KiJuPa selbst, welche Themen sie bearbeiten möchten, wo sie mitwirken und Veränderungen gestalten wollen. Denn es geht hauptsächlich um die Interessen der Kinder und Jugendlichen, so auch in der Wahl der Projekte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gemeindeverwaltung aktuelle Themen an das KiJuPa heranträgt und um Expertise und Beratung bittet. Die Entscheidung darüber, ob das KiJuPa dazu Stellung nehmen möchte, sollte demokratisch unter den Mitgliedern abgestimmt werden. Ein KiJuPa ist angehalten, eine hohe Repräsentativität und Diversität in der Berücksichtigung der Interessen aller jungen Menschen der Gemeinde zu gewährleisten. Daher können viele kreative Themen, Projektinhalte und Veranstaltungen entstehen, auch wenn sie nicht immer die unbedingte Zustimmung in der Erwachsenenwelt finden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für nachhaltige und gut funktionierende KiJuPa ist die Fehlerfreundlichkeit, vor allem seitens der Erwachsenen. Kinder und Jugendliche probieren sich gerne aus, sind kreativ und haben viele Ideen. Da kann es auch vorkommen, dass Projekte nicht reibungslos ablaufen oder auch einmal daneben gehen. Hierfür sollten KiJuPa Raum und Akzeptanz erhalten und bestärkt und nicht entmutigt werden.

11. Wer unterstützt und begleitet ein KiJuPa?

Ja, ein gut funktionierendes KiJuPa hat in der Regel auch eine erwachsene Begleitperson. Ihre hohe Bedeutung für den Erfolg des KiJuPa haben Mitglieder von KiJuPa in unserer Studie (Verlinkung) eindeutig bestätigt. Sie unterstützt, wo es nötig ist, sie ist ein Sprachrohr in Bereiche, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben und kann in erwachsenen Fachkreisen berichten, dem KiJuPa Kontakte vermitteln, motivieren oder einfach zuhören. Sie fungiert an der ein oder anderen Stelle auch gerne mal als "Übersetzer*in" in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Begleitperson kann selbst ein*e Mitarbeiter*in in der Stadtverwaltung oder eines Jugendverbandes sein. Manchmal ist es auch der/die Kinder- und Jugendbeauftragte einer Gemeinde. Es sollten ausreichend Zeit und Unterstützung für die Betreuung und Begleitung des KiJuPa zur Verfügung gestellt werden. Unterstützung finden KiJuPas mitunter bei dem landesweiten Dachverband der Kinder- und Jugendparlametente; diese gibt es bislang in den fünf Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Nähere Infos sind in unseren Ländersteckbriefen zu finden.

12. Welchen Einfluss haben KiJuPa auf die Kommunalpolitik?

Das KiJuPa ist das Beteiligungsformat mit der größtmöglichen Nähe zu den kommunalpolitischen Strukturen. Das zeichnet ein KiJuPa aus und macht es für Kinder und Jugendliche so attraktiv. Die Einflussmöglichkeiten sind hier am höchsten. Die Verankerung dieses politischen Gremiums in der Hauptsatzung der Kommune gibt Garantien dafür, dass den Mitgliedern des KiJuPa Rede- und Antragsrechte in den Sitzungen der Gemeindevertretungen und in den Ausschüssen gewährt werden. Somit landen die Belange der Kinder und Jugendlichen auf der Agenda der Stadtverwaltung und der/des Bürgermeister*in. In der Praxis beklagen leider noch viele KiJuPa, dass die Einbeziehung ihrer Interessen noch deutlich zu wünschen übrig lässt. Hier gilt es an den entscheidenden Stellen nachzubessern. Wie das gelingen kann, steht in den Qualitätsmerkmalen. Kinder- und Jugendliche haben das Recht, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihres Alters und ihrer Reife zu beteiligen. Dieses Recht kann sich im eigenen Wohnort am besten entfalten.

13. Wie gründet man ein KiJuPa?

Am Anfang steht ein Antrag zur Gründung eines KiJuPa in der Gemeindevertretung, der in der Sitzung eingebracht, in Ausschüssen beraten und per Beschluss angenommen wird. Bereits vorher sollte von den Initiator*innen geprüft worden sein, dass sich genügend Kinder und Jugendliche für das Engagement in einem KiJuPa interessieren und begeistern lassen. Denn eine Kinder- und Jugendinteressenvertretung kann nicht verordnet werden, erst recht nicht in dieser formalisierten Form. Sonst sind Enttäuschungen vorprogrammiert. Ebenso wichtig ist der politische Wille der Verwaltungsleitung, also der/des Bürgermeister*in. Gut, wenn man sie zu Beginn ins Boot geholt und überzeugt hat. Gemeinsam mit den interessierten Kindern und Jugendlichen können erste Interessen, Erwartungen, Ziele und Rahmenbedingungen diskutiert werden, die sich in einer vorläufigen Satzung dokumentieren lassen. Anschließend muss eine Wahl (Ur-Wahl oder Wahl an Schulen) erfolgen bzw. die Gewinnung von Mitgliedern über Delegation oder Benennung. In vielen Orten finden Wahlen an Schulen statt. Es ist wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen von der Wahl erfahren und sich als Mitglied aufstellen lassen können. Information ist hier das A und O. Ein KiJuPa kann nur funktionieren, wenn die Information über dessen mögliche Gründung breit gestreut wird und dadurch vielfältige Kinder- und Jugendgruppen erreicht. Es muss sichergestellt werden, dass der Zugang zum KiJuPa niedrigschwellig ist. Hierzu kann auch eine kinder- und jugendgerechte Informationsveranstaltung, auf der Spiel und Spaß nicht zu kurz kommen sollten, hilfreich sein. Zu einer Gründung gehören viele kleine Schritte, viele Akteure. Es ist ein längerer Prozess. Aber in vielen Bundesländern gibt es prima Strukturen, die weiterhelfen. Weitere Informationen und Tipps zur Gründung sind in den Publikationen auf dieser Seite zu finden.

14. Was kostet ein KiJuPa?

Einen festen Tarif gibt es nicht. Aber Kinder- und Jugendparlamente sind kein "Pappenstiel", auch wenn die dort Engagierten ehrenamtlich aktiv werden. Wenn KiJuPas gut funktionieren sollen, benötigen sie eine professionelle betreuende Fachkraft, die mit einem festen Stundenkontingent ausgestattet ist. Der Betreuungsbedarf wächst dabei mit der Größe der Kommune und des KiJuPas.

Ein weiterer Kostenfaktor ist das Budget. Schon um allen jungen Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen sind Fahrgelderstattung und/oder eine Aufwandspauschale vorzusehen. Das Budget sollte zudem ausreichende Mittel für Projekte, Initiativen und Veranstaltungen vorsehen.

Temporäre finanzielle Unterstützung können diese Programme oder der Fonds der Starken Kinder- und Jugendparlamente bieten.

15. Wie oft trifft sich ein KiJuPa?

Ein Kinder- und Jugendparlament führt regelmäßige Sitzungen durch. Wie oft sie sich treffen, kann untereinander abgestimmt werden. Es kommt darauf an, wie viel das KiJuPa zu tun hat, wie oft es die Mitglieder in ihrer Freizeit ermöglichen können und wollen. Kleine Arbeitsgruppen können neben den Sitzungen selbstverständlich weitere Treffen vereinbaren, die sich mit bestimmten, selbstgewählten Themen befassen. Ein KiJuPa ist viel in der Kommune unterwegs, vernetzt sich mit anderen KiJuPas und nimmt an Sitzungen der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse teil, in denen sie sich beratend einbringen. Das kann zu hohen Zeitaufwänden und vielen Terminen kommen. Die Häufigkeit der Sitzungen werden in der Satzung schriftlich festgelegt. Die regelmäßigen Sitzungen eignen sich besonders zu demokratischen Abstimmungsprozessen, in weiteren Treffen kann es mehr um Inhalte, Recherchen und Diskussionen gehen. Zwischenzeitlich können viele digitale Möglichkeiten die Notwendigkeit von Fahrten und Treffen an einem Ort überwinden. Hier sind beispielsweise Methoden für KiJuPa zu finden.

16. Kann man KiJuPa lernen? How to?

Ja, KiJuPa kann man lernen. Kinder und Jugendliche kommen oft ohne politische Vorbildung in ein KiJuPa, das ist aber auch in Ordnung. Interesse am Engagement reicht zunächst vollkommen aus. In jedem Bundesland gibt es eine Akademie für Kinder- und Jugendparlamente. Hier können Kinder, Jugendliche, Fachkräfte, aber auch Politiker*innen und Verwaltungsmitarbeitende lernen, was sie für ein gelingendes KiJuPa benötigen. Ob es um praktisches Wissen für die Öffentlichkeitsarbeit oder um das Erlernen von Fähigkeiten fürs Argumentieren, Vortragen oder Entscheiden geht, kann mit der Akademie gemeinsam erarbeitet werden. Die Akademien orientieren sich am Bedarf der Kommunen. Hier sind die Standorte und ihre Angebote zu finden.

17. Wie verankert man ein KiJuPa in der Kommunalpolitik?

Damit ein KiJuPa sich in der Kommunalpolitik für die Interessen der jungen Menschen einbringen kann, braucht es ein offizielles Mandat der Gemeindevertretung (Stadtrat, Landkreistag, Stadtverordnetenversammlung). Die Mitglieder der Gemeindevertretung  müssen beispielsweise durch einen Ratsbeschluss oder durch die schriftliche Verankerung in der Hauptsatzung der Gemeinde festschreiben, welche Aufgaben, welche Rechte und Entscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten das KiJuPa hat. Auch die Arbeitsweisen und Regelungen zur Wahlberechtigung dürfen hier nicht fehlen. Dadurch erhält das KiJuPa rechtliche Garantien für seine Mitwirkungsrechte. Das KiJuPa erstellt für sein Gremium eine eigene Satzung. Hier sind Beispiele von Satzungen für KiJuPa zu finden.

18. Wie kann ein KiJuPa besonders wirksam und erfolgreich sein?

Es gibt 20 Qualitätsmerkmale für gelingende KiJuPa. Diese sind aus den Ergebnissen einer bundesweit durchgeführten Studie der Professoren Prof. Dr. Waldemar Stange und Prof. Dr. Roland Roth von 2018 hervorgegangen. Nicht alle davon sind für alle Gremien zwingend nötig, um gut zu funktionieren. Aber die ersten sieben Hauptmerkmale sind unabdingbar, beispielsweise die "strukturelle Verankerung", das "Budget" oder die "betreuende Fachkraft". Alle weiteren sind dennoch keine Nebensache, sondern können entscheidend den Erfolg des KiJuPa beinflussen. Die Qualitätsmerkmale können hier heruntergeladen oder als Printausgabe bestellt werden.

19. Wie kinder- und jugendgerecht ist ein KiJuPa/muss ein KiJuPa sein?

Ein Kinder- und Jugendparlament soll keine Kopie eines Kommunalparlaments der Erwachsenen darstellen. Darum ist es sehr wichtig, dass die Mitgliedschaft, die (Zusammen-)Arbeit und die Organsation sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von jungen Menschen orientieren, und dass der Spaß an der Sache nicht zu kurz kommt. Nur dann können die Mitglieder sich in ihrem Engagement entfalten und sicher fühlen. Auch wenn das KiJuPa nicht für alle jungen Menschen geeignet ist, bietet es doch vielen Kindern und Jugendlichen genau das richtige Beteiligungsformat, hohes Lernpotenzial und Entwicklungsmöglichkeiten. Die meisten Mitglieder erfahren eine hohe Selbstwirksamkeit durch Entscheidungen und Veränderungen im eigenen Wohnort. Mit der Nähe des KiJuPa zu den kommunalpolitischen Strukturen sind aber auch einige Herausforderungen verbunden, die Durchhaltevermögen erfordern können.

20. Welche Rolle spielen der Bund und die Bundesländer für KiJuPa?

Einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für Kinder- und Jugendparlamente gibt es bislang weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Immerhin hat das BMFSFJ 2018 eine Initiative „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ gestartet, die durch Beratung, Vernetzung und Fortbildung zur Verbreitung dieses Beteiligungsformats beitragen will. ;-) Auf die unterschiedliche Situation in den Bundesländern ist schon hingewiesen worden (s. Frage 7).