Informationen aus den Bundesländern
Brandenburg
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Brandenburg existieren derzeit ca. 40 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Brandenburg u.a. folgenden Kontakt:
Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
E-Mail: kontakt@kijubb.de
Web: www.jugendbeteiligung-brandenburg.de
Instagram: @kijubb
Landes- Kinder und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
E-Mail: Katrin.Krumrey@mbjs.brandenburg.de
Telefon: 0331 866 3518
Landesjugendring Brandenburg
Web: https://www.ljr-brandenburg.de/
E-Mail: info@ljr-brandenburg.de
Tel.: 0331 620 75 30
Akademiestandort
Begegnungsstätte Schloss Gollwitz und Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
Juliana Barg (Schloss Gollwitz)
03381 213860
barg@stiftunggollwitz.de
https://kijupa.adb.de/standorte/brandenburg/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Länderfonds Brandenburg „Demokratie und Wahlen“
eine Kooperation des Landes Brandenburg und des Deutschen Kinderhilfswerkes
Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten.
Förderhöhe: bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Weitere Förderungen sind hier zusammengstellt: https://www.ljr-brandenburg.de/service/foerdermittel/andere/
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
Passives Wahlrecht (gewählt zu werden): 18
Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf)
Artikel 27 (Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen)
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Ausführungsgesetz SGB VIII (AGKJHG) für Brandenburg
§ 17a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt im SGB VIII (AGKJHG) kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
Passives Wahlrecht (gewählt zu werden): 18
Beteiligungsrechte in der Kommunalverfassung
Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf)
§ 18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Kommunalverfassung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Informationen der Brandenburgischen Landeszentrale für Politische Bildung zu Beteiligung gibt es hier.
Das Gutachten über die Neuregelung in §18a BbgKVerf 2018 der Dombert Rechtsanwälte Part mbB ist hier zu finden.
Weiterhin hat das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg einen Workshopbericht Jugendvertretungen in Brandenburg - Befragungsworkshop des Forschungsprojekts „Repräsentative Beteiligungsformate“ veröffentlicht.