Informationen aus den Bundesländern
Berlin
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Berlin existieren derzeit drei Kinder- und Jugendparlamente und ein Kinder- und Jugendbeirat. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Berlin u.a. folgende Kontakte:
Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin
Fon: 030/49 30 01 90
E-Mail: drehscheibe@stiftung-spi.de
Web: www.mitbestimmen-in-berlin.de
Landesjugendring Berlin e. V.
Fon: 030/211 82 64
E-Mail: info@ljrberlin.de
Web: www.ljrberlin.de
Kinder- und Jugendbüros und Kinder- und Jugendbeauftragte in Berlin
Web: https://www.mitbestimmen-in-berlin.de/koordinierungsstellen-in-den-berliner-bezirken
Akademiestandort
Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. und Stiftung wannseeFORUM
Janis Fifka
030 3087845 20
kijupa@jugendbeteiligung.info
http://kinder-jugend-parlamente.berlin/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt eshier.
Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss – Jugend Demokratiefonds Berlin
Förderhöhe: bis zu 1.000€, 3.000€ oder 15.000€ je nach Projekt Kategorie
Antragsfrist: feste Termine - auf Webseite nachsehen
Weitere Informationen gibt es hier.
Förderung Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb)
Förderhöhe: ca. 5.000 bis 9.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Abgeordnetenhauswahl: 16
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung von Berlin (BlnVerf)
Art. 13 Abs. 1
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) für Berlin:
§5 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
Der komplette Abschnitt im AGKJHG kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte im Bezirksverwaltungsgesetz
Es gibt keine Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) .
Weitere Informationen
Übersicht vieler Akteure im Beteiligungsfeld: https://jup.berlin/ansprechpartner-berlin
Die Servicestelle Jugendbeteiligung Berlin gibt einen Jugendbeteiligungspodcast für junge Menschen von ca. 14 - 25 Jahren heraus: "Gute Frage, Nächste Frage" Hier geht's zum Podcast: https://www.servicestelle-jugendbeteiligung.de/projekt/gute-frage-naechste-frage-der-jugendbeteiligungspodcast/