Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Berlin


Kinder- und Jugendgremien

In Berlin existieren derzeit drei Kinder- und Jugendparlamente und ein Kinder- und Jugendbeirat. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Berlin u.a. folgende Kontakte:

Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin
Fon: 030/49 30 01 90
E-Mail: drehscheibe@stiftung-spi.de
Web: www.mitbestimmen-in-berlin.de

Landesjugendring Berlin e. V.
Fon: 030/211 82 64
E-Mail:  info@ljrberlin.de
Web: www.ljrberlin.de

Kinder- und Jugendbüros und Kinder- und Jugendbeauftragte in Berlin
Web: https://www.mitbestimmen-in-berlin.de/koordinierungsstellen-in-den-berliner-bezirken


Akademiestandort

Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. und Stiftung wannseeFORUM
Janis Fifka
030 3087845 20
kijupa@jugendbeteiligung.info
http://kinder-jugend-parlamente.berlin/


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt eshier.

Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss – Jugend Demokratiefonds Berlin
Förderhöhe: bis zu 1.000€, 3.000€ oder 15.000€ je nach Projekt Kategorie
Antragsfrist: feste Termine - auf Webseite nachsehen
Weitere Informationen gibt es hier

Förderung Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb)
Förderhöhe: ca. 5.000 bis 9.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Abgeordnetenhauswahl: 16

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Landesverfassung von Berlin (BlnVerf)
Art. 13 Abs. 1

Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) für Berlin:
§5 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)

Der komplette Abschnitt im AGKJHG kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 16

Beteiligungsrechte im Bezirksverwaltungsgesetz

Es gibt keine Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) .


Weitere Informationen

Übersicht vieler Akteure im Beteiligungsfeld: https://jup.berlin/ansprechpartner-berlin

Die Servicestelle Jugendbeteiligung Berlin gibt einen Jugendbeteiligungspodcast für junge Menschen von ca. 14 - 25 Jahren heraus: "Gute Frage, Nächste Frage" Hier geht's zum Podcast: https://www.servicestelle-jugendbeteiligung.de/projekt/gute-frage-naechste-frage-der-jugendbeteiligungspodcast/