Informationen aus den Bundesländern
Berlin
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Berlin existieren derzeit zwei Kinder- und Jugendparlamente und ein Kinder- und Jugendbeirat.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Berlin u.a. folgende Kontakte:
Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin
Fon: 030/49 30 01 90
E-Mail: drehscheibe@stiftung-spi.de
Web: www.mitbestimmen-in-berlin.de
Landesjugendring Berlin e. V.
Fon: 030/211 82 64
E-Mail: info@ljrberlin.de
Web: www.ljrberlin.de
Kinder- und Jugendbüros und Kinder- und Jugendbeauftragte in Berlin
Web: www.mitbestimmen-in-berlin.de/institutionen/partner/kinder-und-jugendburos
Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf
Web: www.kjp-cw.de
Kinder- und Jugendparlament Tempelhof-Schöneberg
Web: www.berlin.de/kjp-ts
Veranstaltungen
Berliner jugendFORUM
Letzte Veranstaltung: 30. September 2019
E-Mail: jufo@wannseeforum.de
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt eshier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss – Jugend Demokratiefonds Berlin
Förderhöhe: bis zu 1.000€, 3.000€ oder 15.000€ je nach Projekt Kategorie
Antragsfrist: feste Termine - auf Webseite nachsehen
Weitere Informationen gibt es hier.
Förderung Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb)
Förderhöhe: ca. 5.000 bis 9.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Abgeordnetenhauswahl: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung von Berlin (BlnVerf)
Art. 13 Abs. 1:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) für Berlin:
§5 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
„(1) Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen der Jugendhilfebehörden ist zu gewährleisten. Sie sind rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend zu unterrichten. Mit ihnen sollen persönliche Gespräche geführt werden. Sie sind berechtigt, eine Person ihres Vertrauens zu beteiligen.
(2) In den Einrichtungen der Jugendhilfe sollen durch Vertretungen der jungen Menschen Möglichkeiten der Mitwirkung sichergestellt werden.
(3) In jedem Bezirk sind darüber hinaus geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen. (…) Den Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln. (…)“
Der komplette Abschnitt im AGKJHG kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte im Bezirksverwaltungsgesetz
Es gibt keine Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) .
Weitere Informationen
Informationen zur Starthilfe sind hier vom jugendnetz-berlin.de zusammengestellt worden.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Die Servicestelle Jugendbeteiligung Berlin gibt einen Jugendbeteiligungspodcast für junge Menschen von ca. 14 - 25 Jahren heraus: "Gute Frage, Nächste Frage" Hier geht's zur zweiten Staffel.