Verfahrenspflegschaften

n dem Verein "Arbeitsgemeinschaft Verfahrenspfleger/innen Bremen / Niedersachsen e.V.", der eng mit uns zusammenarbeitet, haben sich VerfahrenspflegerInnen verschiedener Professionen zusammengeschlossen.

VerfahrenspflegerInnen können in familienrechtlichen Verfahren, in denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, vom Familiengericht beauftragt werden, deren Interessen zu vertreten..

Als "Anwälte von Kindern und Jugendlichen" können Verfahrenspfleger/innen tätig werden bei ...

  • Scheidung der Eltern,
  • Streitigkeiten ums Sorgerecht,
  • Umgangsregelungen
  • Herausnahmen aus einer Pflegestelle
  • Fragen der Fremdplazierung oder Unterbringung
Anmeldung