Worum es geht
Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, jungen Erwachsenen, Eltern oder Einrichtungen (KTH, Hort, Schule, Heim, Mädchenhaus, WG oder, Pflegeeltern) werden in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt.
Diese verpflichten die Behörden (Jugendämter und Sozialämter) Hilfen zu gewähren, die geeignet und notwendig erscheinen, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (mit oder ohne besonderen Förderbedarf) zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Vielen hilfesuchenden Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuern und Einrichtungen fällt es schwer, die ihnen zustehende Unterstützung auch wirklich zu bekommen. Einzelfallhilfe, Wohnmöglichkeiten, Hortplätze, Beratung in Krisen oder Hilfe in der Not sind oftmals nur mit Hilfe der Gerichte durchsetzbar.
Der Verein "Kinder haben Rechte Bremen e.V." hat sich zum Ziel gesetzt, die im Gesetz verankerten Rechtsansprüche in der Praxis umzusetzen.
Diese verpflichten die Behörden (Jugendämter und Sozialämter) Hilfen zu gewähren, die geeignet und notwendig erscheinen, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (mit oder ohne besonderen Förderbedarf) zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Vielen hilfesuchenden Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuern und Einrichtungen fällt es schwer, die ihnen zustehende Unterstützung auch wirklich zu bekommen. Einzelfallhilfe, Wohnmöglichkeiten, Hortplätze, Beratung in Krisen oder Hilfe in der Not sind oftmals nur mit Hilfe der Gerichte durchsetzbar.
Der Verein "Kinder haben Rechte Bremen e.V." hat sich zum Ziel gesetzt, die im Gesetz verankerten Rechtsansprüche in der Praxis umzusetzen.
