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Die, 10. Jan 2006 10:05:41
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Grunbdsätzlich können in Deutschland die Eltern bestimmen, wo, wann und wielange sich ihre Kinder aufhalten. werden die Kinder dabei "kindeswohlgefährdend" behandelt, kann das Jugendamt oder das Familiengericht dieses recht der Eltern beschneiden, im Extremfall den Eltern sogar ganz wegnehmen. In dem geschilderten Fall scheint diese Grenze überschritten zu sein, so dass ich in jedem Fall empfehlen würde, das Jugendamt zu informieren, damit diese prüfen können, ob etwas unternommen werden muss. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte)



Die, 10. Jan 2006 09:59:51
Catrin
Hallo, ich beschäftige mich zur Zeit mit Kinderrechten und mich würde es interessieren, ob es in Deutschland erlaubt ist, seine Kinder nur nach Draußen gehen zu lassen, wenn die Mutter oder der Vater dabei ist. Aber ein alleiniger Aufenthalt im Freien aus religiöser? Sicht verboten ist. Es handelt sich um Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren, die in einer engen Wohnung aufwachsen. Ein Garten ist vorhanden. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke im Voraus! Catrin


Don, 22. Dez 2005 09:44:52
Molli
Ich,15, finde es sehr blöd, wenn eltern ihre Kinder oft nur wegen kleinigkeiten bestrafen! Kinder haben rechte! Und sie sollten ihr eigenes Leben leben können!


Mit, 03. Aug 2005 08:54:13
Hannes
Guten Tag,einer meiner KLassenkameraden (16), hat seit ca. einem Monat Hausarest und seine Eltern verbieten ihm den Kontakt mit seinen Freunden. Das ganze ist denke ich darauf zurückzuführen, dass er regelmäßig Drogen konsumiert, sehr selten zu Hause war und oftmals die Schule geschwänzt hat. Meiner Meinung nach, verhält er sich allerdings nur aufgrund der falschen Erziehung seiner Eltern so. Er wurde als Baby adoptiert, seine Eltern haben nach der Adoption aber auch noch ein leibliches Kind bekommen, welches im familiären Leben klare Vorzüge gegenüber ihm hat. Vor ca. einer Woche ist er nach der Schule zu einem Freund nach Hause gegangen, blieb dort 3 Tage und meldete sich dann zum 1.Mal bei seinen Eltern. Er war darauf eine Woche lang nicht in der Schule und, da er gleich bei mir um die Ecke wohnt, wollte ich ihn besuchen und fragen wie es ihm geht und was er gedenkt nach Abschluss des Schuljahres zu tun. Seine Mutter wollte mich nicht zu ihm lassen, obwohl sie meiner Meinung nach weiß, dass ich nicht zu dem Freundeskreis gehöre zu dem sie ihm den Kontakt verbietet. "Den seht ihr etz erstmal net, den hab ich von der Schule abgemeldet" hat sie gesagt. Später haben wir bei ihm zu Hause angerufen und wollten ihn sprechen, darauf seine Mutter "Nein, wahrscheinlich seht ihr ihn gar nichtmehr !", aufgelegt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll wäre das Jugendamt zu benachrichtigen oder sonstiges in die Wege zu leiten, oder ist das schlicht und einfach das Recht der Eltern sich so zu verhalten?


Fre, 10. Jun 2005 13:00:42
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo 16jährige mit Lust auf die Nordsee. Natürlich können Deine Eltern Dir die Fahrt an die Nordsee verbieten. Diese haben bis zu Deiner Volljährigkeit das Sorgerecht und können bestimmen, welche Reise Du unternimmst. Es wird zwar wahrscheinlich niemanden geben (Polizei oder Gericht), der Deine Eltern mit Gewalt unterstützt, um ein solches Verbot durchzusetzen. Entscheiden tun das aber Deine Eltern. Hinzu kommt, dass Du für das Mieten eines Campingplatzes, einen etwaigen Arztbesuch oder ähnliche Dinge die Zustimmung Deiner Eltern brauchst. Das kann, tut es aber in der Regel nicht, Ärger am Urlaubsort geben. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du eine Vollmacht Deiner Eltern dabei hast. Also: Am Besten mit den Eltern einigen. Wenn die partout dagegen sind, findest Du vielleicht jemand (Tante, Mutter vom Freund, Oma), die vermittelt. Viel Spaß an der Nordsee und alles Gute nachträglich zum Geburtstag. Matthias Westerholt


Fre, 10. Jun 2005 12:56:28
Name bekannt
HAllo! Ich habe mal eine Frage,ich werde nächste WOche 16 und würde gerne in den Sommerferien mit meinem Freund und meiner Freundin und noch einem Mädchen campen gehen und zwar an der Nordsee,das ist nciht weit von hier 150 km,vielleciht.Können mir meine eltern das verbieten?ist es gesetzlich erlaubt? danke für die antwort


Don, 12. Mai 2005 08:26:54
andreas test
test


Mon, 31. Jan 2005 10:17:27
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Laa, grundsätzlich dürfen Eltern "Erziehungsmethoden" anwenden. Hausarrest gehört dazu und ist grundsätzlich erlaubt. Sobald aber die Schwelle zur Strafe, zur Rache oder zur Quälerei überschritten ist, handelt es sich nicht mehr um "Erziehung" und ist verboten. Ich meine, dass vier Monate Hausarrest viel zu viel ist und nichts mehr mit normaler Erziehung zu tun hat. Hier sollten sich die Eltern deines Nachbarn dringend über richtige Erziehung beraten lassen. Am Besten wenden sie sich an das Jugendamt oder den Kinderschutzbund. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.


Mon, 31. Jan 2005 10:14:23
Laa
Hallo liebes Kinderteam! Ich habe eine Frage an euch! Mein 16jähriger Nachbar hat schon mehr als vier Monate Hausarest!! Und da wollte ich fragen, wie lange ein 16jähriger Hausarest haben kann? Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir zurück schreibt!


Don, 06. Jan 2005 09:21:38
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Sehr geehrter Herr (..., zum Leben der Kinder gehören "Geräusche", die andere Teilnehmer unserer Gesellschaft (Erwachsene, Autos, Tiere) nicht machen. Dazu gehören lauteres Lachen und "Schreien" als bei Erwachsenen, unkoordinierte und "laute" Spielgeräusche oder spontanes und schnelles Laufen, z.B. im Treppenhaus. Als natürlicher Rahmen des Lebens von Kindern, haben und müssen ALLE dieses hinnehmen. Genauso wie ein Erwachsener niest, lachen Kinder laut oder lassen einfach mal etwas polternd fallen. Dieses ist niemals "ruhestörender Lärm". Deswegen darf niemandem gekündigt werden und darf niemandem ein Vorwurf gemacht werden. Erst wenn diese Grenze überschritten ist und es sich tatächlich um Lärm handelt, die Kinder also mit der Tür schlagen oder sich gegenseitig anbrüllen, weil sie psychisch krank sind, von Ihnen aufgestachelt werden oder mit Absicht die Nachbarn nerven wollen, handelt es sich um Ruhestörung. Die natürlichen Geräusche von Kindern aber aind genauso wie das Niesen des Erwachsenen oder das Laute ins Schloßfallen einer Tür hinzunehmen. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.)


Don, 06. Jan 2005 09:20:26
Der Redaktion bekannt
Hllo ihr lieben. Ich bin alleinerziehender vater in einem 7 familienhaus. das riessengrosse problem was ich habe, sind die untermieter. die sich angeblich über ständigen lärm der kinder ( 7 und fast 3 jahre alt)beschweren. haben auch schon ein termin bei dem bürgermeister der stadt reichelsheim gehabt. dies ist der aktuelle brief des bürgermeisters vom 30.12.2004 : sehr geehrter herr ... erneut beschweren sich die mieter unter ihnen( frau schäfer und tochter) über ruhestörung. sie teilen uns mit,dass am wochenende, vorgestern und gestern laute geräusche duch möbelrücken (stühle) aus ihrem wohnzimmer, kinderzimmer und der küche zu hören waren, die sie sich nicht erklären können. dies gehe über stunden und weit über das normale mass hinaus ( teils auch nachts). frau schäfer droht mit mietkürtzungen und fordert uns erneut auf,etwas zu unternehmen. Wir beziehen uns auf die gespräche mit bürgermeister lode und fordern sie nun zum wiederholten male auf, ruhestörenden lärm zu unterlassen und sich so zuverhalten, dass andere mieter nicht gestört werden. mfg lode bürgermeister" ich bitte hier mir schnellst möglich hilfe zukommen zu lassen. da ich vermute das mir gekündigt werden soll. ich habe mich auch mit anderen mietern unterhalten, diese jedoch sagen mir das alles im normalen ramen ist und sie sich nit beschwert haben. bitte helfen sie mir ich weis im moment nicht wirklich was ich dagegen tun kann. mfg (...)


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